Sie wollen mit unseren Maschinen eine besondere Attraktion
auf Ihrem Fest bieten?

Wir freuen uns über Ihre Anfrage!
Hinweis:
Der Betrieb von Dampfkesselanlagen darf nur erfolgen, wenn diese nach
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig geprüft sind.

Der Betrieb ohne dieser gesetzlich vorgeschriebenen TÜV-Abnahme stellt einen
Straftatsbestand dar, zusätzlich verlieren Sie jeglichen Versicherungsschutz.

Achten Sie als Veranstalter deshalb peinlichst genau darauf, dass die betriebene
Dampfmaschine eine aktuelle Prüfung vorweisen kann.

Hier einige Impressionen vom Dampfdreschen ....