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Sie wollen mit unseren Maschinen eine besondere Attraktion auf Ihrem Fest bieten? Wir freuen uns über Ihre Anfrage! |
Hinweis: Der Betrieb von Dampfkesselanlagen darf nur erfolgen, wenn diese nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig geprüft sind. Der Betrieb ohne dieser gesetzlich vorgeschriebenen TÜV-Abnahme stellt einen Straftatsbestand dar, zusätzlich verlieren Sie jeglichen Versicherungsschutz. Achten Sie als Veranstalter deshalb peinlichst genau darauf, dass die betriebene Dampfmaschine eine aktuelle Prüfung vorweisen kann. |
Hier einige Impressionen vom Dampfdreschen .... |